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LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2011 - L 3 U 558/08 |
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - L 3 U 558/08 (https://dejure.org/2011,126104)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Berlin, 16.07.2008 - S 68 U 314/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2011 - L 3 U 558/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2011 - L 3 U 558/08
Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzuste-hen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines recht-lich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Be-dingung, ständige Rechtsprechung, etwa Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.). - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2011 - L 3 U 558/08
Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge ge-nügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).